1. Allgemeine Erläuterung

Für uns, die Lexcon AG (genannt Lexcon Business Netzwerk und Lexcon Personal Netzwerk) hat der Schutz von Daten insbesondere Personendaten einen sehr hohen Stellenwert. Nachfolgende Bestimmungen geben Ihnen, allen Nutzern unserer Website und Dienstleistungen, Kunden, Bewerberinnen und Bewerbern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Auskunft über den Datenschutz bei der Lexcon AG.

Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen.
- Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) samt Ausführungsbestimmungen
- Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG)

2. Datensicherheit

Wir, die Lexcon AG, treffen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz Ihrer Personendaten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch wie etwa der Schulungen, IT- und Netzwerksicherheitslösungen etc. Dementsprechend werden unser System und unsere Abläufe in regelmässigen Abständen überprüft und kontrolliert. Trotzdem weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet gewisse Sicherheitslücken aufweisen kann und daher ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte bekanntlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

3. Es werden folgende Personendaten erhoben

Über Bewerberinnen und Bewerber werden nur Daten erhoben, welche mit der zu besetzenden Stelle in direktem Zusammenhang stehen und für die Vermittlung oder den Verleih, bzw. für die Ausübungen unserer Dienstleistungen notwendig sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Stammdaten/Personalien
  • Ausbildung, Berufserfahrung und Skills/Kenntnisse
  • Wünsche, Ziele, mögliche Arbeitsorte, Lohnvorstellungen usw.
  • Bewerbungsdaten wie z.B. CV, Zeugnisse, Diplome, Profilblatt, Ausweise und behördliche Dokumente
  • Referenzen
  • Besprechungs- / Interviewnotizen / Telefonnotizen

Über Temporäre Mitarbeiter erheben wir folgende Daten:

  • Stammdaten und Staatsangehörigkeit
  • Ausbildung, Berufserfahrung und Skills/Kenntnisse
  • Bewerbungsdaten wie z.B. CV, Zeugnisse, Diplome, Profilblatt, Ausweise und behördliche Dokumente
  • Referenzen
  • Besprechungs- / Interviewnotizen / Telefonnotizen
  • Arbeitszeiten, Ferien, Krankheits- und Unfallmeldungen, AHV-Nummer, Lohndaten, Bankdaten, usw.
  • Daten die für die allgemeine Personaladministration nötig sind

4. Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen

Im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens kann letztlich immer nur eine Kandidatin bzw. ein Kandidat berücksichtigt werden. Und zwar auch dann, wenn sich auf eine Stelle mehrere geeignete Kandidatinnen und Kandidaten beworben oder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lexcon AG, direkt auf eine Vakanz angesprochen wurden.

Die Lexcon AG beabsichtigt, die im Laufe eines Stellenbesetzungsverfahrens von Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht berücksichtigt werden konnten, eingereichten Bewerbungsunterlagen wie z.B. Bewerbungsschreiben oder Lebenslauf und von der Lexcon AG in zulässiger Weise angefertigten Dokumente wie z.B. Gesprächs- und Interviewnotizen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens aufzubewahren. Im Rahmen künftiger Stellenbesetzungsverfahren sollen die aufbewahrten Dokumente erneut geprüft werden. Sofern sich eine Kandidatin oder ein Kandidat als für die dann zu besetzende Stelle als geeignet erweist, möchte die Lexcon AG die Kandidatin oder den Kandidaten kontaktieren, um die Möglichkeit einer erneuten Kandidatur zu besprechen.

Die beabsichtigten Datenbearbeitungen dienen einzig dem Zweck, künftige Stellenbesetzungsverfahren effizient durchführen zu können.

Als Kandidatin oder Kandidat willigen Sie darin ein, dass im Falle ihrer Nichtberücksichtigung die im Laufe des Stellenbesetzungsverfahrens von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen und von der Lexcon AG in zulässiger Weise angefertigten Dokumente nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens aufbewahrt werden, dass die aufbewahrten Dokumente im Rahmen künftiger Stellenbesetzungsverfahren den innerhalb der Lexcon AG für die Besetzung der betreffenden Stelle verantwortlichen Personen zur Prüfung zugänglich gemacht werden und, dass Sie als Kandidatin oder Kandidat gegebenenfalls von der Lexcon AG kontaktiert werden, um die Möglichkeit einer erneuten Kandidatur zu besprechen. Die Dokumente werden in elektronischer Form aufbewahrt. In Papierform vorhandene Dokumente werden eingescannt und in der Folge vernichtet. Die aufbewahrten Dokumente können besonders schützenswerte Personendaten der Kandidatin oder des Kandidaten, insbesondere Gesundheitsdaten oder z.B. Informationen über die familiäre Situation, u.U. auch Informationen über eine im Zeitpunkt der Bewerbung bestehende Schwangerschaft, enthalten. Eine Weitergabe der aufbewahrten Dokumente an Dritte erfolgt nicht.

Die Aufbewahrung der Dokumente erfolgt für maximal 3 Jahre nach Abschluss des zurzeit laufenden Stellenbesetzungsverfahrens. Eine längere Aufbewahrung der Dokumente erfolgt nur, wenn es im Laufe dieser Zeit zu einer Besprechung weiterer Vakanzen oder einer Anstellung der Kandidatin oder des Kandidaten kommt.

Die Einwilligung erfolgt freiwillig. Sie kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden, ohne dass irgendwelche Nachteile zu befürchten wären, z.B. eine Verminderung der Chancen der Kandidatin oder des Kandidaten im zurzeit laufenden Stellenbesetzungsverfahren. Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf kann erfolgen...

  • mit einem Brief an: Lexcon AG, Personalabteilung, Tramstrasse 11, 5034 Suhr;
  • mit einem E-Mail an: hr@lexcon.ch;

Im Falle des Widerrufs werden die aufbewahrten Dokumente innert 3 Arbeitstagen gelöscht, frühestens aber nach Ablauf von 3 Monaten nach Abschluss des zurzeit laufenden Stellenbesetzungsverfahrens.

5. Personendaten – Verwendungszweck

Personenbezogene Daten können von allen Beraterinnen und Beratern der Lexcon AG eingesehen und zu folgenden Zwecken erhoben und bearbeitet werden:

  • Um Sie über unsere Dienstleistungen auf dem Laufenden zu halten (z.B. per E-Mail, Telefon oder Post);
  • Um Referenzen (von Ihnen empfohlen und bestätigt) bei ehemaligen Arbeitgebern und anderen Referenzpersonen einzuholen, welche zum Zweck der Geschäftsabwicklung nötig sind;
  • Um andere Dienstleistungen für Sie zu erbringen (z.B. Stellenangebote zu unterbreiten, Versand von Newslettern, usw.);

6. Auskunftspflicht - Daten an Dritte weitergeben

  • Mit Ihrem Einverständnis und soweit es für die Erbringung unserer Dienstleistung notwendig ist, leiten wir Ihre Personendaten und Informationen zu Ihrem beruflichen Werdegang und Ihrer Skills in Bezug auf eine besprochene Vakanz an unsere Kunden weiter. Mit Annahme der vorliegenden Datenschutzbestimmungen erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis dazu.
  • Berufsrelevante Daten können zum Zweck des Personalverleihs und der Personalvermittlung Dritten im In- und Ausland bekannt gegeben werden. Dritte sind z.B. mit der Lexcon AG verbundene Unternehmen und/oder Dienstleister, welche von uns verwendete IT-Applikationen anbieten oder auch Unternehmen, welche an Bearbeitungsschritten zur Erbringung von Vertragsleistungen der Lexcon AG beteiligt sind.
  • Sofern kein überwiegendes Privatinteresse besteht, dürfen Daten auf ein schriftliches und begründetes Gesuch hin gegenüber Bewilligungsbehörden, paritätischen Kommissionen sowie weiteren Organen der öffentlichen Verwaltung bekannt gegeben werden, wenn sie für deren Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vorgesehen sind. Im Weiteren werden nur Daten bekannt gegeben, welche für den in Frage stehenden Zweck erforderlich sind. Ansonsten unterstehen alle Mitarbeitenden der Lexcon AG der Schweigepflicht gegenüber Dritten und geben keine Daten und Informationen unberechtigt weiter.

7. Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für die Datenbearbeitungen, die wir hier beschreiben, ist die Lexcon AG, Tramstrasse 11, 5034 Suhr, soweit im Einzelfall nichts anderes angegeben ist. Wenn Sie datenschutzrechtliche Anliegen haben, können Sie uns diese an folgende Kontaktadresse mitteilen: Lexcon AG, Tramstrasse 11, 5034 Suhr, hr@lexcon.ch.

8. Daten Einsicht – Datenlöschung

  • Als Bewerberinnen und Bewerber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lexcon AG haben Sie selbstverständlich Anspruch auf Einsicht in Ihre Personalakte. Das Gesuch um Einsicht in Ihre Personalakte muss schriftlich gestellt werden. Wir gewähren Ihnen Einsicht über alle in der Datensammlung vorhandenen Daten. Sofern ein Gesetz dies vorsieht, können wir jedoch die Auskunft verweigern, einschränken oder aufschieben.
  • Sie können jederzeit eine Löschung Ihrer Daten aus unserer Datenbank beantragen. Dies muss schriftlich erfolgen. Sofern jedoch ein Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und der Lexcon AG bestand, bleiben sämtliche gesetzlichen Vorgaben und Aufbewahrungspflichten vorbehalten.

9. Einverständniserklärung

Als Bewerberinnen und Bewerber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lexcon AG bestätigen Sie hiermit, dass alle von Ihnen gemachten Angaben wahrheitsgetreu sind und Sie mit den vorliegenden Datenschutzbestimmungen einverstanden sind.
Zudem sind Sie einverstanden und stimmen hiermit zu:

  • Dass die Lexcon AG alle von Ihnen freiwillig zur Verfügung gestellten besonders schützenswerten Daten zu bearbeiten und an potentielle Arbeitgeber/Einsatzbetriebe weiterleiten darf, soweit und solange dies für die Vermittlung und/oder der Verleihung erforderlich ist.
  • Sie willigen darin ein, dass im Falle Ihrer Nichtberücksichtigung für die Stelle, auf die Sie sich beworben haben oder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Lexcon AG, direkt auf eine Vakanz angesprochen wurden, die im Laufe des Stellenbesetzungsverfahrens von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen und von der Lexcon AG in zulässiger Weise angefertigten Dokumente nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens aufbewahrt werden, dass die aufbewahrten Dokumente im Rahmen künftiger Stellenbesetzungsverfahren den innerhalb der Lexcon AG für die Besetzung der betreffenden Stelle verantwortlichen Personen zur Prüfung zugänglich gemacht werden und dass Sie gegebenenfalls von der Lexcon AG kontaktiert werden, um die Möglichkeit einer erneuten Kandidatur zu besprechen.
  • Weiter erlauben Sie der Lexcon AG, dass sie Referenzauskünfte bei den von Ihnen angegebenen Personen einholen darf.
  • Sie nehmen zur Kenntnis, dass dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen werden kann.